Die Sozialausgaben der Stadt Dresden haben in den Jahren 2022 und 2023 einen Anstieg von 180 Millionen Euro verzeichnet, was als dramatische Entwicklung angesehen wird. Obwohl der Anstieg in den Folgejahren etwas langsamer verläuft, bleibt das Niveau der Ausgaben weiterhin hoch. Diese nicht ausreichend finanzierten Pflichtleistungen sind maßgeblich für das Defizit im städtischen Haushalt verantwortlich.
Ein Gutachten des ehemaligen sächsischen Finanzministers Hartmut Vorjohann, das am Freitag, dem 24. April 2026, im Finanzausschuss der Stadt vorgestellt wurde, beleuchtet die Ursachen für die erheblichen Kostensteigerungen, insbesondere in den Bereichen Eingliederungshilfe, Asyl und Jugendhilfe. Der Finanzexperte wurde im Dezember 2025 von der Verwaltung beauftragt, die Hintergründe der Kostenexplosion zu analysieren und mögliche Handlungsoptionen zu erarbeiten.
Das über 200 Seiten umfassende Gutachten zeigt, dass die städtischen Eigenmittel für die sozialen und jugendlichen Bereiche in den Jahren 2022 und 2023 um 58 Prozent, also um 180 Millionen Euro, angestiegen sind. Hauptursachen für diesen Anstieg sind die stark steigenden Kosten in den Bereichen Asyl, Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, Hilfen zur Erziehung im Jugendamt sowie Rückgänge bei den Erstattungen von Bund und Land für die Unterkunftskosten von Bürgergeldempfängern.
Für die Jahre 2024 und 2025 wird ein weiterer Anstieg des Finanzierungsbedarfs für Soziales und Jugend prognostiziert, jedoch mit einer verringerten Dynamik von plus 33 Millionen Euro. Die stagnierenden und in 2025 sogar rückläufigen Einnahmen aus eigenen Steuern und dem kommunalen Finanzausgleich führen dazu, dass der städtische Haushalt auch auf der Einnahmenseite in die roten Zahlen gerät. Ähnliche Entwicklungen sind auch in vielen anderen deutschen Kommunen zu beobachten.
Die größten strukturellen Belastungen liegen derzeit in der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) von 2016 wurden die Leistungsstandards in der Eingliederungshilfe erheblich verbessert, was zu einem Anstieg der Fallkosten geführt hat.
Zusätzlich hat der Bund durch regulatorische Eingriffe, wie die regelmäßige Erhöhung des gesetzlichen Pflegemindestlohns und die Einführung der Tarifpflicht in der Pflege, die Nachfrage und Entlohnung in den Pflegesystemen erhöht. Diese Maßnahmen führen auch in der Eingliederungshilfe zu überproportionalen Kostensteigerungen, da die Leistungsträger gesetzlich verpflichtet sind, alle Kostensteigerungen aus Tarifverträgen zu refinanzieren.
In Sachsen steigen die Ausgaben in der Eingliederungshilfe von 2000 bis 2024 um 44 Prozent, während die Zahl der Hilfeempfänger lediglich um acht Prozent zunimmt. Diese Entwicklungen sind auch bundesweit zu beobachten. Die Kommunen erhalten jedoch keine zusätzlichen Mittel zur Finanzierung dieser Ausgaben, was zu erheblichen Defiziten führt.
Die Stadt Dresden bleibt von diesen finanziellen Herausforderungen nicht unberührt. Über die Finanzierung des Kommunalen Sozialverbandes (KSV), der für die über 18-jährigen Menschen mit Behinderungen zuständig ist, wird auch Dresden von den steigenden Entlohnungen und Kosten betroffen. Besonders die persönliche Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen hat in den letzten Jahren zu einem signifikanten Anstieg der Ausgaben sowohl im Sozialamt als auch in der Jugendhilfe geführt.
Das Gutachten verdeutlicht, dass den Kommunen aufgrund überwiegend gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben wenig Spielraum für Anpassungen bleibt. Die dafür gebundenen Mittel fehlen dann für freiwillige Leistungen, was sich negativ auf kommunale Angebote und Fördermittel in den Bereichen Kultur, Jugend und Sport auswirkt.
Vorjohann weist in seiner Analyse darauf hin, dass es in der Vergangenheit bereits mehrere ähnliche kommunale Finanzierungskrisen in den deutschen Sozialsystemen gegeben hat, die ohne Unterstützung des Bundes nicht überwunden werden konnten. Er fordert daher, dass der Bund erneut gefordert ist, die Kommunen durch strukturell und dauerhaft angelegte Entlastungspakete zu unterstützen.
Für die Stadt Dresden ergeben sich kurzfristig organisatorische Ansätze zur Kostensteuerung. Dazu gehört unter anderem das Pooling von Assistenzleistungen, sodass mehrere Personen Unterstützung gemeinsam nutzen können, anstatt dass jede Person eine eigene Assistenz erhält. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Leistungen nicht über die gesetzlich festgelegten Standards hinaus anzubieten, solange keine entsprechende finanzielle Deckung vorhanden ist.
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