Berlin – Die schwarz-rote Koalition hat sich im Rahmen der geplanten Reform des Heizgesetzes auf eine Kostenbremse für Mieter verständigt. Künftig sollen die finanziellen Risiken zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden, wie die Führungen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD der Presse mitteilten.
Damit steht der Verabschiedung des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes durch das Kabinett nichts mehr im Wege.
Ende Februar hatten Union und SPD erste Eckpunkte für ein neues Heizgesetz vorgestellt. Besonders umstritten waren die Regelungen zum Mieterschutz, da es Bedenken hinsichtlich steigender Nebenkosten gab.
Einigung auf Kostenhalbierung
Nun haben sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen sowie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) auf konkrete Regelungen geeinigt.
„Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben“, erklärte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren.“
Diese Regelung soll sowohl für bestehende als auch für zukünftige Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. „Wenn ein Vermieter fossile Heizungen installiert, muss er künftig auch ökonomisch die Verantwortung tragen“, so Miersch weiter. Vermieter werden zudem verpflichtet, sich beim Einbau einer neuen Gas- oder Ölheizung an den Kosten für Netzentgelte und Brennstoffe zu beteiligen.
Forderung nach fairem Ausgleich
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) betonte: „Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit. Gleichzeitig braucht es einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheidet, womit geheizt wird, und der andere im Alltag darüber, wie viel.“ Diese Balance sei mit der Einigung zwischen den Fraktionen und den Ministerien erreicht worden.
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