Die großen deutschen Reiseanbieter haben angekündigt, dass sie trotz der aktuellen hohen Kerosinpreise keine nachträglichen Preiserhöhungen für bereits gebuchte Reisen vornehmen werden. Dies wurde in einer Umfrage unter den Anbietern Tui, Alltours und Dertour bekannt gegeben.
Die Reiseveranstalter versichern, dass Kunden keine Stornierungen ihrer Urlaubsreisen befürchten müssen. „Bei uns fällt nichts aus“, erklärte Aage Dünhaupt, Sprecher von Tui. Auch Alltours-Sprecher Jens Völmicke betonte, dass die Gäste ihren gebuchten Sommerurlaub wie geplant genießen können.
Christoph Debus, der Geschäftsführer der Dertour-Group, äußerte sich ebenfalls optimistisch und sagte: „Für die Sommerferien und den Herbst rechnen wir derzeit mit einer insgesamt stabilen Kapazität.“ Sollte es aufgrund eines Kerosinmangels zu Änderungen im Flugplan kommen, würden die Gäste umgehend informiert und nach Alternativen gesucht.
Preisanpassungen für zukünftige Buchungen möglich
Obwohl die Anbieter für bereits gebuchte Reisen keine Preiserhöhungen planen, könnte sich die Situation für zukünftige Buchungen ändern. Debus wies darauf hin, dass der Kerosinpreis momentan steige und, falls dieses Niveau bestehen bleibt, Kostensteigerungen für neue Buchungen nicht ausgeschlossen werden können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu beachten, dass die Benzinpreise erneut steigen.
Reiseveranstalter haben das Recht, die Preise nachträglich zu erhöhen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde und gestiegene Kosten, wie beispielsweise für Kerosin, nachweislich erforderlich sind. In der Regel enthalten die Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter sogenannte Änderungs-Vorbehaltsklauseln. Laut Gesetz zählen höhere Treibstoffkosten nach Abschluss des Reisevertrags zu den möglichen Gründen für eine nachträgliche Preiserhöhung. Ein solcher Preisaufschlag muss jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden. Bei Erhöhungen von mehr als 8 Prozent haben die Kunden ein Sonderrücktrittsrecht. Zudem zeigen aktuelle Umfragen, dass ein Drittel der Autofahrer wegen Spritpreisen seltener unterwegs sind.
Rechte der Verbraucher bei Flugstreichungen
Im Falle einer Streichung eines bereits gebuchten Fluges haben Verbraucher nach europäischem Recht Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreises oder die Umbuchung auf einen anderen Flug. Dies gilt, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat oder der Flug von einem EU-Flughafen abfliegt. Wenn EU-Recht Anwendung findet und der betroffene Reisende auf eine Umbuchung besteht, können auch Flüge anderer Gesellschaften als Alternative in Betracht gezogen werden. Bei Flugstreichungen, die weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt werden, können Betroffene laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung auch Anspruch auf zusätzliche Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 Euro haben. Urlauber sollten sich zudem über QR-Code-Betrug auf Mallorca informieren.
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Quellen: n-tv