Vorbereitung auf die Gartensaison: Wichtige Informationen zur Brunnennutzung
Mit dem bevorstehenden Beginn der Gartensaison planen zahlreiche Kleingärtner und Hausbesitzer, ihre Pflanzen mit Wasser aus einem Garten- oder Hausbrunnen zu versorgen oder einen solchen Brunnen anlegen zu lassen. Viele sind sich jedoch nicht bewusst, dass gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz sowie dem Sächsischen Wassergesetz für die Errichtung eines Brunnens eine Bohranzeige erforderlich ist. Diese kann bequem online unter der Adresse www.dresden.de/wasserrecht beantragt werden.
Nachmeldung für bestehende Brunnen
Auch die Nutzung eines bereits bestehenden Brunnens, der bislang nicht angezeigt wurde, muss nachgemeldet werden. Dies geschieht direkt beim Umweltamt der Landeshauptstadt Dresden, und zwar per E-Mail an umwelt.recht1@dresden.de. Die untere Wasserbehörde der Stadt kann die Nutzung offiziell genehmigen, nachdem überprüft wurde, dass beispielsweise keine Schadstoffe im Grundwasser vorhanden sind.
Übernahme von Brunnen aus Vorbesitz
Besitzer, die einen Brunnen in ihrem neu erworbenen Eigenheim oder Garten von vorherigen Eigentümern übernommen haben und unsicher sind, ob dieser gemeldet ist, sollten sich an die untere Wasserbehörde wenden. Dort kann erfragt werden, ob der Brunnen registriert ist und welche Einschränkungen hinsichtlich der Grundwassernutzung bestehen. Für diesen Prozess ist es hilfreich, einen Lageplan des Brunnenstandorts sowie, falls vorhanden, eine Ausbaudokumentation bereitzustellen. Zudem gab es kürzlich einen Vorfall, der die Wichtigkeit der Brunnennutzung unterstreicht: Zerstörung am Trinkwasserbrunnen im Alaunplatz.
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Quellen: dresden
Bildquelle: © Landeshauptstadt Dresden