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Informationen zu Vorsorgevollmachten und Verfügungen in Dresden

Die Betreuungsbehörde Dresden informiert über die Bedeutung von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, die im Falle von Entscheidungsunfähigkeit helfen, rechtliche Angelegenheiten zu regeln. Ein Infoabend am 28. Mai 2026 bietet die Möglichkeit, Fragen zu klären und e…

Informationen zu Vorsorgevollmachten und Verfügungen in Dresden
KI generiert

Die Betreuungsbehörde des Sozialamtes in Dresden veranstaltet am Donnerstag, dem 28. Mai 2026, eine Informationsveranstaltung zu den Themen Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen. Der Beginn der Veranstaltung ist um 17 Uhr im Sozialamt, Glashütter Straße 51. Fachleute werden über die Funktionen, Inhalte, Formate und die rechtliche Wirksamkeit dieser Dokumente informieren und stehen für Fragen zur Verfügung. Mit den vermittelten Informationen können die Teilnehmenden eigene Vollmachten und Verfügungen erstellen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

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Eine Anmeldung ist erforderlich, da die Teilnehmerzahl auf maximal 50 Personen begrenzt ist. Interessierte können sich unter der Telefonnummer 0351-4889471 anmelden. Der Veranstaltungsort ist gut mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 zu erreichen (Haltestelle Pohlandplatz oder Bergmannstraße). Der Zugang ist barrierearm gestaltet. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, besteht die Möglichkeit, sich für spätere Termine anzumelden.

Für das Jahr 2026 sind weitere Veranstaltungen geplant, die zu folgenden Terminen stattfinden werden: Dienstag, 30. Juni (18.30 Uhr), Donnerstag, 20. August (17 Uhr), Dienstag, 29. September (18.30 Uhr), Donnerstag, 5. November (17 Uhr) und Dienstag, 8. Dezember (18.30 Uhr).

Für diejenigen, die nicht persönlich teilnehmen können, wird ein digitales Angebot bereitgestellt. Unter der Webseite www.dresden.de/vorsorgevollmacht können Interessierte online an den Veranstaltungen teilnehmen, ohne sich vorher anmelden zu müssen. Während der Veranstaltung besteht die Möglichkeit, über eine Chatfunktion Fragen an die Mitarbeitenden der Betreuungsbehörde zu stellen.

In der Abendveranstaltung am 28. Mai werden ausschließlich Informationen zu den Inhalten der Vollmachten und Verfügungen gegeben sowie Fragen beantwortet.

Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger während der regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, vorsprechen oder telefonisch unter 0351-4889471 einen Termin vereinbaren. Die Sprechzeiten sind Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.

Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Erkrankung sind unvorhersehbare Ereignisse, die jeden treffen können. Wenn eine betroffene Person nicht mehr in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen, stellt sich die Frage, wer diese Entscheidungen treffen kann. Familienangehörige wie Eltern, Kinder, Ehepartner oder Lebensgefährten können nicht automatisch die notwendigen Entscheidungen treffen, bis ein gerichtlich bestellter Betreuer zur Verfügung steht. In der Zwischenzeit müssen möglicherweise zahlreiche Angelegenheiten geklärt werden, etwa mit der Krankenkasse, Banken, Arbeitgebern oder Sozialleistungsträgern. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen bieten in solchen Situationen Unterstützung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass der Wille der betroffenen Person respektiert wird.

Für weitere Informationen zur Wettervorhersage für Dresden am 5. Mai 2026 und aktualisierten Wanderkarten an Haltestellen der Dresdner Verkehrsbetriebe können Sie die entsprechenden Links besuchen.

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Quellen: dresden

Bildquelle: KI generiert

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