Wenn Arbeitgeber die Urlaubsanträge für das gesamte Jahr einfordern, stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage, ob sie diesem Wunsch nachkommen müssen. Ist eine solche Vorausplanung tatsächlich erforderlich?
Zu Beginn ist festzuhalten: Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihren Urlaub zu beantragen, während Arbeitgeber diesen genehmigen müssen. Die Formulierung „Urlaub nehmen“ ist daher irreführend. Wenn ein Arbeitnehmer ohne Genehmigung des Arbeitgebers Urlaub macht und dadurch unentschuldigt fehlt, kann dies eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Obwohl viele Arbeitgeber eine langfristige Urlaubsplanung bevorzugen, kann dies für Arbeitnehmer, die spontane Reisen planen möchten, hinderlich sein. Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erklärt:
„Arbeitgeber können Arbeitnehmer nicht zwingen, den Urlaub für das ganze Jahr festzulegen.“
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber zwar um eine solche Planung bitten, die Angestellten sind jedoch nicht verpflichtet, sich bereits zu Beginn des Jahres auf bestimmte Urlaubstage festzulegen. Es ist wichtig, dass Beschäftigte einen Teil ihrer Urlaubstage für unvorhergesehene Ereignisse zurückhalten.
Urlaubsregelungen und Vorgaben durch den Arbeitgeber
Dennoch haben Arbeitgeber die Möglichkeit, bestimmte Urlaubstage vorzugeben. Beispielsweise können sie während Betriebsferien anordnen, dass ein Teil der Urlaubstage genutzt werden muss. Die genaue Anzahl hängt von den betrieblichen Gegebenheiten ab. Laut einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 1 ABR 79/79) ist es beispielsweise zulässig, wenn bis zu drei Fünftel des Urlaubsanspruchs während Betriebsferien genommen werden müssen, was bedeutet, dass 60 Prozent des Jahresurlaubs zu einem vom Arbeitgeber festgelegten Zeitpunkt genommen werden müssen.
Anspruch auf Urlaub bei kurzfristigen Anfragen
Selbst wenn Arbeitnehmer ihre Urlaubswünsche nicht für das gesamte Jahr einreichen, sondern diese erst später äußern, sind Arbeitgeber verpflichtet, diese Anfragen zu berücksichtigen. Dies gilt auch für kurzfristige Urlaubsanträge. Arbeitgeber können die beantragten Urlaubstage nur ablehnen, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen oder wenn die Abwesenheit aufgrund von Urlaubsanträgen anderer Mitarbeiter nicht möglich ist, so Oberthür.
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Für weitere Informationen zu den finanziellen Neuregelungen ab Mai 2026 sollten Sie sich auch die aktuellen Entwicklungen in der Arbeitsrechtsprechung ansehen.
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Quellen: n-tv, Handelsblatt
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