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Sperrbezirk zur Amerikanischen Faulbrut in Dresden-Lockwitz aufgehoben

Der Sperrbezirk zur Amerikanischen Faulbrut der Bienen in Dresden-Lockwitz wurde am 7. Mai 2026 aufgehoben, nachdem der Erreger nicht mehr nachgewiesen wurde. Bienenhalter sollen weiterhin auf Symptome achten und Verdachtsfälle melden.

Sperrbezirk zur Amerikanischen Faulbrut in Dresden-Lockwitz aufgehoben
Depositphotos

Der Sperrbezirk für die Amerikanische Faulbrut der Bienen (AFB) in Dresden-Lockwitz wurde am Donnerstag, dem 7. Mai 2026, aufgehoben. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Dresden hatte diesen Sperrbezirk am 26. März 2026 aufgrund eines Ausbruchs der Tierseuche durch eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung eingerichtet. Der Sperrbezirk erstreckte sich über einen Radius von einem Kilometer um den betroffenen Betrieb.

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Nach einer amtlichen Untersuchung der Bienenhaltungen innerhalb des Sperrbezirks konnte der Erreger der AFB (Paenibacillus larvae) nicht mehr nachgewiesen werden. Dies erfüllt die Voraussetzungen gemäß der Bienenseuchen-Verordnung, um den Sperrbezirk aufzuheben.

Alle Bienenhalter werden weiterhin gebeten, auf klinische Symptome der Faulbrut zu achten, wie beispielsweise fadenziehende Massen, lückenhafte Brutbilder und eingesunkene Zelldeckel. Verdachtsfälle sind umgehend dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in der Oskar-Röder-Straße 8b, 01237 Dresden, telefonisch unter 0351-4887551 oder per E-Mail an veterinaeramt@dresden.de zu melden.

Zusätzliche Informationen sind unter www.dresden.de/faulbrut verfügbar.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt der Stadt Dresden am 8. Mai 2026 veröffentlicht.


Quellen: dresden

Bildquelle: Depositphotos

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