Grillen im Freien: Wo hohe Bußgelder drohen und welche Regeln zu beachten sind. Viele Menschen genießen es, in ihren Gärten oder Parks zu grillen. Doch ist das Grillen im Freien tatsächlich legal? In diesem Artikel wird erläutert, wo es zu hohen Strafen kommen kann.
Das Grillen ist nicht überall gestattet. Wer in Parks oder an anderen öffentlichen Orten grillt, muss mit Strafen rechnen. Bußgelder können bis zu 5.000 Euro betragen. Wenn die Temperaturen steigen, holen viele Grillbegeisterte ihre Grills hervor. Für sie gibt es kaum etwas Schöneres, als Würstchen, Brot oder Steaks im Park oder im eigenen Garten zuzubereiten. Doch ist das Grillen dort tatsächlich erlaubt?
Grillen im Garten und auf dem Balkon
Für viele Menschen gehört das Grillen im Garten oder auf dem Balkon zur Sommerzeit einfach dazu. Ob dies jedoch rechtlich unproblematisch ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Bundesland regeln Nachbarschaftsrechte und die jeweiligen Grillverordnungen die Situation. In jedem Fall ist es wichtig, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und sie nicht durch Rauch zu belästigen. Sollte im Mietvertrag das Grillen ausdrücklich untersagt sein, dürfen Mieter und Mieterinnen den Grill auf dem Balkon nicht nutzen. Bei Elektrogrills sieht die Gesetzgebung jedoch keine Probleme, solange sie keinen Rauch erzeugen.
Grillen am See und im Park: Was ist erlaubt?
Wer im Freien grillen möchte, sollte beachten, dass nicht überall einfach gegrillt werden darf. Generell ist das Grillen in Parks und auf öffentlichen Plätzen nicht gestattet, es sei denn, es gibt entsprechende Schilder, die dies erlauben. In Städten wie Velbert gilt ein Grillverbot in öffentlichen Parkanlagen, um auf Trockenperioden zu reagieren. Die Gefahr, dass trockene Böden durch Glut entzündet werden, ist stets gegeben. Auch am See sind Grillverbote häufig anzutreffen. In einigen Bundesländern müssen zudem weitere Vorgaben, wie der Abstand zum Boden, beachtet werden. Wer diese Vorschriften missachtet, muss mit einer Ordnungswidrigkeit rechnen.
Hohe Strafen für illegales Grillen im Wald
Besonders teuer kann es werden, wenn im Wald illegal gegrillt wird und dabei das Naturschutzgesetz verletzt wird. Tiere und die Natur dürfen durch Rauch, unsachgemäß entsorgte heiße Asche oder extreme Vermüllung nicht geschädigt werden. Daher gilt im Wald ein Grillverbot. In einigen Städten sind auch Einweggrills in Parks untersagt. Bei kleineren Verstößen müssen Grillverursacher mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. In Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Naturdenkmälern drohen noch höhere Strafen. Besonders kostspielig wird es, wenn eine Grube zum Grillen ausgehoben wird; hier sieht das Gesetz eine Strafe von 5.000 Euro vor. Die Bußgelder variieren zudem je nach Bundesland: In Bremen beträgt das Verwarngeld fünf Euro, in Mainz 35 Euro und in Frankfurt am Main sogar 120 Euro.
Tipps zur Vermeidung von Strafen
Wenn Sie unsicher sind, ob das Grillen an einem bestimmten Ort erlaubt ist, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Gemeinde nachzufragen. Die jeweiligen Verordnungen sind in der Regel auch online verfügbar, sodass Sie sich im Vorfeld informieren können.
Quellen: news