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Genehmigungen für Public Viewing zur Fußball-WM 2026 in Dresden beantragen

Zur Fußball-Weltmeisterschaft 2026 in den USA können Veranstalter in Dresden eine Ausnahmegenehmigung für Public Viewing beantragen, um Lärmvorschriften zu umgehen. Anträge sind schriftlich an das Umweltamt zu richten und müssen Details zu den Veranstaltungen enthalten.

Genehmigungen für Public Viewing zur Fußball-WM 2026 in Dresden beantragen
Depositphotos

Die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 startet am 11. Juni in den USA. Während dieser Zeit werden viele Bürgerinnen und Bürger aus Dresden voraussichtlich vor ihren Fernsehern oder bei gemeinsamen Public Viewing-Veranstaltungen zusammenkommen, um die Spiele zu verfolgen und Tore zu feiern. Allerdings könnte die Lautstärke während der Spiele mit den bestehenden Lärmschutzvorschriften in Konflikt geraten. Für öffentliche Live-Übertragungen der Fußballspiele im Freien, beispielsweise auf Freilichtbühnen, in Gaststätten im Freien, Biergärten, Festplätzen, Sportanlagen, Rummelplätzen und Marktplätzen, besteht die Möglichkeit, dass das Umweltamt der Stadt Dresden eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Neuer Sport- und Freizeitbereich am Straßburger Platz eröffnet

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Veranstalter, die eine solche Genehmigung beantragen möchten, können dies per E-Mail an umwelt.recht2@dresden.de tun. Der Antrag sollte formlos und schriftlich bei der Unteren Immissionsschutz- und Abfallbehörde im Umweltamt eingereicht werden. Dabei ist es wichtig, dass der Antrag detaillierte Informationen über den Umfang und die Anzahl der Veranstaltungen, die spezifischen örtlichen Gegebenheiten sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Lärmminderung enthält. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist mit Kosten verbunden. Zudem könnte die Wettervorhersage für Dresden am 5. Mai 2026 für die Planung der Veranstaltungen von Bedeutung sein. Wer plant, die Umgebung zu erkunden, sollte sich auch die aktualisierten Wanderkarten an Haltestellen der Dresdner Verkehrsbetriebe ansehen.


Quellen: dresden

Bildquelle: Depositphotos

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