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Italienisches Gericht entscheidet: Urlauberin verliert Streit um Leitungswasser im Luxushotel

Ein italienisches Luxushotel muss kein Leitungswasser ausgeben, entschied das oberste Gericht. Die Klage einer Urlauberin, die für Mineralwasser keine Kosten tragen wollte, wurde abgewiesen.

Italienisches Gericht entscheidet: Urlauberin verliert Streit um Leitungswasser im Luxushotel
Andreas Levers from Potsdam, Germany via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

In einem renommierten italienischen Hotel wollte eine Urlauberin während ihres Aufenthalts ein Glas Leitungswasser zum Abendessen bestellen. Ihr Anliegen wurde jedoch abgelehnt, stattdessen wurde ihr nur Mineralwasser angeboten, für das sie bezahlen musste. Die Frau ließ sich damit nicht abspeisen und zog vor Gericht.

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Rechtsstreit um Leitungswasser

Nach jahrelangen Auseinandersetzungen zwischen der Urlauberin und dem Luxushotel in Italien hat das oberste Gericht des Landes nun eine Entscheidung getroffen. Laut dem Kassationsgerichtshof in Rom haben Gäste in Restaurants und Hotels keinen Anspruch auf Leitungswasser. Der Rechtsstreit begann bereits an Weihnachten 2019 in einem Fünf-Sterne-Hotel in den Dolomiten.

Die Urlauberin hatte über die Feiertage in einem hochklassigen Hotel im Südtiroler Ort Corvara in Badia übernachtet. Sie hatte ein Halbpensionspaket gebucht, jedoch waren die Getränke nicht im Preis inbegriffen. Während des Abendessens bat sie mehrfach um ein Glas Leitungswasser. Berichten zufolge bot sie sogar an, für den Service zu bezahlen.

Hotel verweigert Leitungswasser

Das Hotel blieb jedoch bei seiner Haltung und servierte lediglich Mineralwasser, das etwa sieben Euro kostete. Daraufhin entschloss sich die Urlauberin, rechtliche Schritte einzuleiten. Sie argumentierte, dass Trinkwasser ein Grundrecht sei und forderte eine Entschädigung in Höhe von rund 2700 Euro aufgrund der zusätzlichen Kosten und der erlittenen Unannehmlichkeiten. In einem ähnlichen Fall wurde eine Urlauberin auf Mallorca nach einer Party in Gefahr geraten.

Gerichtsurteil und rechtliche Grundlagen

Die Richter wiesen die Klage in mehreren Instanzen zurück, was schließlich das oberste Gericht auf den Plan rief. Der Kassationsgerichtshof stellte klar, dass es im italienischen Recht keine Vorschrift gibt, die Restaurants oder Hotels dazu verpflichtet, Leitungswasser auszuschenken. Vielmehr liegt es im Ermessen des jeweiligen Betriebs, ob ein Gast Leitungswasser erhalten kann oder nicht. Daher wurden die Schadenersatzansprüche der Urlauberin von den Richtern abgelehnt. Die aktuellen finanziellen Neuregelungen ab Mai 2026 könnten ebenfalls Auswirkungen auf solche Streitigkeiten haben.

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Quellen: n-tv

Bildquelle: Andreas Levers from Potsdam, Germany via Wikimedia Commons (CC BY 2.0)

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