Am Donnerstag, dem 28. Mai 2026, hat das Verwaltungsgericht in Dresden entschieden, dass das für den Christopher-Street-Day geplante Straßenfest nicht als genehmigungsfreie Versammlung im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes sowie des Grundgesetzes betrachtet werden kann. Mit diesem Urteil wurde der Rechtsauffassung der Landesdirektion Sachsen Rechnung getragen. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei der Veranstaltung um eine solche handelt, die einer Anmeldung bedarf und von der Stadtverwaltung unter Berücksichtigung zahlreicher geltender Gesetze und Vorschriften geprüft und genehmigt werden muss. Diese Gesetze finden bei einer Versammlung nicht oder nur eingeschränkt Anwendung. Besonders interessant ist, dass in der Nähe des Festgeländes ein neuer Sport- und Freizeitbereich eröffnet wurde, der zusätzliche Möglichkeiten für die Besucher bietet.
Quellen: dresden
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