Baden-Württemberg hat das Rauchverbot ausgeweitet: Ab sofort ist das Rauchen an zahlreichen Orten im Freien, einschließlich Freibädern, untersagt. Könnte dieses Modell auch für andere Bundesländer Vorbildcharakter haben?
Bei schönem Wetter liegen die Badegäste oft dicht beieinander im Freibad. Um sie besser vor Tabakrauch zu schützen, hat Baden-Württemberg als erstes Bundesland ein flächendeckendes Rauchverbot in Freibädern eingeführt.
Die Verantwortung für die Durchsetzung des Verbots liegt bei den Betreibern der Bäder, in der Regel den Kommunen. Diese sind jedoch nicht verpflichtet, die gesamte Fläche rauchfrei zu halten; sie können auch kleine Raucherzonen einrichten, sofern andere Badegäste dadurch nicht gestört werden.
Die Sinnhaftigkeit des Verbots und mögliche Vorbilder
Wie sinnvoll ist dieses Verbot, und könnte es als Modell für ganz Deutschland dienen? Wo das Grillen teuer werden kann – das zeigt, dass es wichtig ist, klare Regeln zu haben.
Alle 16 Bundesländer haben eigene Gesetze zum Rauchverbot, die sich teils erheblich unterscheiden.
Kritik an Ausnahmeregelungen
Katrin Schaller vom Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg begrüßt das Verbot:
„Schwimmbäder sind Orte, an denen sich besonders Kinder und Jugendliche aufhalten, und ihre Gesundheit muss besonders geschützt werden.“
Sie betont, dass eine Vorbildfunktion wichtig sei: Wenn weniger Menschen in der Öffentlichkeit rauchen, werde Nichtrauchen für Kinder und Jugendliche zur Norm.
Allerdings kritisiert Schaller die Möglichkeit, Raucherzonen in Freibädern einzurichten:
„Der Rauch folgt natürlich physikalischen Gesetzen, verbreitet sich und folgt auch dem Wind. Da kann es sein, dass der Rauch auch in die benachbarten Bereiche kommt.“
Die Gefahren des Passivrauchens bestehen auch im Freien: Wer Tabakrauch einatmet, nimmt dieselben Schadstoffe auf wie beim aktiven Rauchen. Ein Forschungsteam aus Seoul hat diese Schadstoffe sogar noch in neun Metern Entfernung zur Zigarette nachgewiesen.
„Gerade in Bereichen, wo Seitenwände oder Überdachungen wie Sonnenschirme sind, haben Messungen gezeigt, dass sich der Rauch dort ansammeln kann,“
erklärt Schaller.
Weitere Orte des Rauchverbots
Das neue Nichtraucherschutzgesetz gilt auch an weiteren Orten im Freien, darunter:
- Spielplätze
- Haltestellen
- Freizeitparks
- Zoos
In den letzten beiden Bereichen können ebenfalls Raucherzonen eingerichtet werden. Auf Schulhöfen sowie an Bus- und Straßenbahnhaltestellen sind solche Zonen jedoch nicht mehr erlaubt.
Auch in Innenräumen wird das Rauchverbot in Baden-Württemberg ausgeweitet: In Behörden gibt es ab sofort keine Raucherzimmer mehr. In Gaststätten bleiben die Regeln unverändert: Hier darf in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden. In Gasträumen unter 75 Quadratmetern ist Rauchen ebenfalls erlaubt, sofern keine oder nur kalte Speisen angeboten werden.
Das Rauchen bleibt weiterhin in der Außengastronomie, in Fußballstadien und in Festzelten gestattet.
Umfang des Verbots
Das Gesetz umfasst auch E-Zigaretten, E-Shishas, Tabakerhitzer und Wasserpfeifen, selbst wenn kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Der Grund dafür ist, dass die Dämpfe und Aerosole als gesundheitsgefährdend gelten. Die Strafen für Verstöße werden ebenfalls angepasst: Wer trotz des Verbots raucht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Bei wiederholtem Verstoß innerhalb eines Jahres kann das Bußgeld bis zu 500 Euro betragen.
Ob ähnliche Regelungen auch in den Nichtraucherschutzgesetzen anderer Bundesländer oder sogar bundesweit eingeführt werden, bleibt abzuwarten. Derzeit geht Baden-Württemberg allein voran, während Fachleute weiterhin Lücken im Gesetz sehen.
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Quellen: tagesschau
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