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Frauen übernehmen weiterhin den Großteil der Kinderkrankentage in Familien.

Eine aktuelle AOK-Auswertung zeigt, dass 2025 weiterhin 73 Prozent der Kinderkrankentage von Müttern genommen werden. Dieser Trend verdeutlicht die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien.

Frauen übernehmen weiterhin den Großteil der Kinderkrankentage in Familien.
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Bei der Betreuung erkrankter Kinder sind nach wie vor überwiegend berufstätige Mütter im Einsatz. Dies zeigt eine Analyse der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), die auf die Verteilung der Kinderkrankentage hinweist. In Bayern war der Anteil der Väter am geringsten.

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Im Jahr 2025 nahmen fast drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) weibliche Mitglieder der Kasse in Anspruch, wie das Wissenschaftliche Institut der AOK ermittelte. Der Anteil der männlichen Versicherten lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war dieser Anteil mit 23 Prozent am niedrigsten, während Sachsen mit fast 31 Prozent den höchsten Wert aufwies.

Carola Reimann, die Chefin des AOK-Bundesverbands, betonte, dass die Tatsache, dass Kinderkrankentage auch 2025 überwiegend von Frauen beansprucht werden, die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien widerspiegelt. Sie wünscht sich, dass Männer ihren Rechtsanspruch auf Kinderkrankentage häufiger nutzen.

Ein weiteres Problem, das viele Frauen betrifft, ist der sogenannte „Mental Load“. Im Rahmen des Frauen-Generalstreiks wird auch auf dieses Thema aufmerksam gemacht.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil mit eigenem Anspruch auf Krankengeld zu. Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren erkrankt ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen können. Pro Kind und Elternteil stehen 15 Tage im Jahr zur Verfügung, bei Alleinerziehenden sind es 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes als Verdienstausfall.

Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen pro Jahr. Voraussetzung für den Anspruch ist ein ärztliches Attest.

Im Jahr 2025 beantragten laut AOK 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten mindestens einmal Kinderkrankengeld. Im Jahr 2024 waren es noch 4,8 Prozent. Der Höchststand wurde während der Corona-Pandemie 2022 mit 5,1 Prozent erreicht. Im vergangenen Jahr betrug die durchschnittliche Dauer eines eingereichten Kinderkrankenfalls 2,5 Tage. Die Auswertung basierte auf Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.

In den Herbst- und Wintermonaten sind viele Kinder in Kindertagesstätten von Erkältungen betroffen. Dies könnte auch mit dem tiefsten Geburtenstand in Deutschland seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs zusammenhängen.

Ein weiterer Aspekt, der in diesem Zusammenhang betrachtet werden sollte, ist, warum die CDU unterschiedliche Kassenleistungen für Bürgergeldbezieher in Betracht zieht.

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Quellen: tagesschau, Der Spiegel

Bildquelle: depositphotos

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