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EU ebnet Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten zur Asylbewerber-Rückführung

Die EU hat eine Einigung erzielt, die die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten ermöglicht, um abgelehnte Asylbewerber zurückzuführen. Deutschland sucht nun nach Ländern, die bereit sind, solche Zentren zu betreiben, während die Regelungen auch unbegleitete Minderjährige ausnehmen.

EU ebnet Weg für Rückkehrzentren in Drittstaaten zur Asylbewerber-Rückführung
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EU plant Rückkehrzentren in Drittstaaten zur Rückführung von Asylbewerbern

Die Europäische Union hat eine Einigung erzielt, die die Grundlage für die Schaffung von Rückkehrzentren in Drittstaaten bildet. Diese Initiative verfolgt das Ziel, die Rückführungen abgelehnter Asylbewerber zu steigern. Personen, die nicht in ihre Heimatländer zurückkehren können, sollen in speziellen Einrichtungen außerhalb der EU untergebracht werden. Deutschland ist derzeit aktiv auf der Suche nach geeigneten Ländern, die bereit sind, solche Rückkehrzentren zu betreiben.

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Details zur Einigung und den Rückkehrzentren

Die zyprische EU-Ratspräsidentschaft gab die Einigung zwischen dem Europaparlament und den Mitgliedstaaten bekannt. Für die Umsetzung der neuen Regelungen zur Abschiebung müssen sowohl das Parlament als auch die EU-Staaten dem Kompromiss zustimmen, was üblicherweise eine formaljuristische Angelegenheit darstellt. Als „Return Hubs“ bezeichnet, sollen die Rückkehrzentren abgelehnte Asylbewerber aufnehmen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn das Heimatland die Rücknahme abweist oder wenn diplomatische Beziehungen fehlen. In diesem Zusammenhang wurde die Rückführung von 25 Afghanen mit Straftaten abgeschlossen.

Unklare Standorte und Regelungen für Minderjährige

Aktuell sind die genauen Standorte der geplanten Rückkehrzentren noch unbestimmt. Ein zentrales Motiv dieser Initiative ist die Verringerung der Zahl der ausreisepflichtigen Migranten innerhalb der EU. Unbegleitete Minderjährige sollen von den neuen Regelungen ausgeschlossen werden, während Familien mit Kindern die Möglichkeit haben, in die Rückkehrzentren gebracht zu werden.

Voraussetzungen für die Abschiebungen

Die angestrebten Abschiebungen erfordern ein Abkommen mit einem Drittstaat, der bereit ist, die abgelehnten Asylbewerber aufzunehmen. Im Gegenzug könnte dieser Staat finanzielle Unterstützung oder Vorteile bei der Visa-Vergabe erhalten. Deutschland kooperiert mit anderen EU-Staaten, um Vereinbarungen mit Ländern zu entwickeln, die solche Rückkehrzentren einrichten möchten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat sich wiederholt für die Einführung der Rückkehrzentren ausgesprochen.

Fehlender EU-Rahmen für Drittstaaten-Lösungen

Ein einheitlicher EU-Rahmen für Lösungen in Drittstaaten fehlt bislang. Italien hat bereits ein Abkommen mit Albanien geschlossen, um sowohl die Abschiebehaft als auch Asylverfahren dorthin auszulagern. Dieses Modell ist jedoch aufgrund laufender Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) instabil, und ein endgültiges Urteil steht noch aus. Im Gegensatz dazu scheiterte das britische Ruanda-Modell, das die Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten vorsah, an rechtlichen Hürden und konnte nicht realisiert werden.

Rechtsgrundlage für die Auslagerung von Asylverfahren

Bereits Ende des vergangenen Jahres hat die EU eine Rechtsgrundlage geschaffen, die die Auslagerung des gesamten Asylverfahrens gestattet. Die Einigung definiert zudem, wie abgelehnte Asylbewerber aktiv an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken müssen, um einer Verhaftung zu entgehen. Ihnen drohen europaweit Kürzungen oder Streichungen von Sozialleistungen sowie die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Steigende Zahl der Abschiebungen im Jahr 2025

Im Jahr 2025 ist die Zahl der Abschiebungen in der EU angestiegen. Laut der Europäischen Kommission wurden rund 28 Prozent der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zurückgeführt. Gleichzeitig ist die Anzahl der Asylanträge in der EU kontinuierlich gesunken. In Deutschland war die Zahl der Asylanträge im Mai so niedrig wie seit 2020 nicht mehr, als die Einreise aufgrund von Corona-Beschränkungen stark begrenzt war. Auch die irregulären Grenzübertritte in die EU haben laut der EU-Grenzschutzbehörde Frontex deutlich abgenommen.

Politische Hintergründe der Einigung

Die Einigung über die neuen Asylregeln wurde maßgeblich von der Europäischen Volkspartei (EVP) unter der Leitung von Manfred Weber und dem rechten Flügel im EU-Parlament vorangetrieben. Recherchen zeigen, dass die EVP in diesem Bereich enger mit rechten Parteien zusammengearbeitet hat als bisher bekannt. Diese Entwicklungen könnten weitreichende Folgen für die Asylpolitik innerhalb der EU haben.

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Quellen: n-tv, Handelsblatt

Bildquelle: depositphotos

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