Wer in der Europäischen Union eine Scheinehe eingeht, sollte sich nicht in Sicherheit wiegen. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) besagt, dass ein Mitgliedstaat der EU auch nach dem Erwerb der Staatsangehörigkeit Ermittlungen wegen Betrugs im Zusammenhang mit einer Scheinehe durchführen darf.
Rechtliche Grundlagen für Ermittlungen
Der EuGH entschied, dass die Mitgliedstaaten befugt sind, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit und unter Berücksichtigung der Verfahrensgarantien zu ermitteln. Dies könnte auch den Entzug der Staatsangehörigkeit und damit den Verlust des Status als Unionsbürger zur Folge haben, sofern die Anforderungen des Unionsrechts eingehalten werden.
Fallbeispiel eines irischen Gerichts
Im konkreten Fall ging es um einen Mann, der mit einem Studentenvisum nach Irland eingereist war. Kurz vor Ablauf seines Visums heiratete er eine Unionsbürgerin, was ihm ein Aufenthaltsrecht und später die irische Staatsbürgerschaft einbrachte. Nach fünf Jahren ließ er sich von seiner Ehefrau scheiden. Drei Jahre später beantragte eine Drittstaatsangehörige ein Aufenthaltsrecht in Irland, da sie angab, die Mutter eines Kindes mit irischer Staatsangehörigkeit zu sein, dessen Vater der erwähnte Mann sei.
Ermittlungen der irischen Behörden
Daraufhin nahmen die irischen Behörden Ermittlungen auf und stellten fest, dass die Ehe des Mannes nur zum Schein geschlossen worden war. Der Mann klagte daraufhin vor den irischen Gerichten gegen die Feststellungen.
EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug
Eine EU-Richtlinie ermächtigt die Mitgliedstaaten, bei Betrug oder Rechtsmissbrauch gewährte Rechte zu widerrufen. Der EuGH stellte klar, dass diese Vorschriften auch dann Anwendung finden können, wenn die betroffene Person bereits die Unionsstaatsbürgerschaft erlangt hat. Eine gegenteilige Auslegung könnte das Ziel der Bekämpfung von Scheinehen und betrügerischen Praktiken, die oft erst spät aufgedeckt werden, gefährden.
Quellen: n-tv
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