Chronologischer Ablauf eines kritischen Vorfalls
Vor einigen Wochen kam es in der Nähe von Bielefeld zu einem besorgniserregenden Vorfall, als Dörthe Freitag aufgrund starker Bauchschmerzen zusammenbrach. Ihre Beschwerden waren so heftig, dass sie kaum noch atmen konnte. Ihr Partner alarmierte umgehend den Rettungsdienst, doch die Notfallsanitäter waren in ihrer Handlungsfähigkeit stark eingeschränkt.
Auslöser der Probleme
Dörthe Freitag leidet an einer Allergie gegen das Schmerzmittel, das die Sanitäter bei sich hatten. Dieses Medikament hätte in ihrem Fall lebensbedrohlich sein können. Ein alternatives Schmerzmittel durften die Sanitäter nicht verabreichen, ohne zuvor einen Notarzt hinzuzuziehen. „Ich kann mich noch daran erinnern, dass ich sie gefragt habe: ‚Können Sie das nicht anders regeln?‘ Die schauten sich dann so an, als wollten sie sagen: ‚Wir würden ja gerne, aber wir dürfen nicht.'“ Diese Aussage verdeutlicht die frustrierende Situation, in der sich die Notfallsanitäter befanden.
Folgen für die Patienten
Da sie nicht auf den Notarzt warten wollte, entschied sich Freitag, selbst ins Krankenhaus zu fahren. Dort stellte sich heraus, dass sie Gallensteine hatte, die so groß wie Golfbälle waren. Auf Anfrage des ARD-Politmagazins Report Mainz erklärte die Klinik, dass Dörthe Freitag „die Möglichkeit gehabt“ habe, einen Notarzt hinzuzuziehen. Allerdings wurde nicht näher erläutert, unter welchen Bedingungen dies möglich gewesen wäre.
Aktuelle Situation im Rettungsdienst
Die Probleme in der Notfallversorgung sind weitreichend. Überlastete Notaufnahmen und schlecht vernetzte Rettungsdienste führen dazu, dass Patienten oft unnötig leiden müssen. Notfallsanitäter aus verschiedenen Rettungsdienstbereichen äußern sich kritisch über ihre eingeschränkten Befugnisse. Sie berichten, dass sie ohne die Anwesenheit eines Notarztes keine oder nur sehr wenige Medikamente verabreichen dürfen, insbesondere Schmerzmittel. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass sie in ihrer Ausbildung die Verabreichung von Medikamenten erlernt haben.
Unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern
Die Regelungen für den Rettungsdienst variieren stark zwischen den Bundesländern. In den meisten Fällen sind die Städte und Landkreise die Träger der Rettungsdienste, die einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) haben. Dieser entscheidet, welche Medikamente Notfallsanitäter selbstständig verabreichen dürfen. Kritiker bemängeln, dass Notärzte nicht immer schnell verfügbar sind. In einigen Fällen müssen Notfallsanitäter bis zu einer halben Stunde auf einen Notarzt warten, bevor sie einem Patienten ein Schmerzmittel verabreichen können. In einem besonders gravierenden Fall wurden Schmerzmittel vom Ärztlichen Leiter Rettungsdienst aus dem Rettungswagen entfernt, sodass die Notfallsanitäter diese nicht verabreichen konnten, obwohl sie im Bundesland zulässig gewesen wären.
Kritik an den bestehenden Regelungen
Frank Flake, der Vorsitzende des Deutschen Berufsverbandes Rettungsdienst, äußert sich kritisch zu den bestehenden Regelungen: „Wir haben viele Ärztliche Leiter, bei denen es einzig und allein darum geht, ihre Pfründe zu sichern. Das ist aus meiner Sicht Lobbyismus in reinster Form.“ Die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. antwortet auf diese Kritik, dass die Vorgaben aus rechtlichen Rahmenbedingungen, haftungsrechtlichen Erwägungen und Aspekten der Qualitätssicherung resultieren und regional variieren können.
Notwendigkeit von Reformen
Wissenschaftliche Studien zeigen, dass in vielen Fällen ein Warten auf den Notarzt nicht erforderlich ist. Sebastian Koch von der Ernst-Abbe-Hochschule in Jena hat über 50.000 Einsatzprotokolle analysiert und festgestellt, dass in rund 95 Prozent der Einsätze die „heilkundlichen Maßnahmen“ auch von Notfallsanitätern durchgeführt werden könnten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat Reformen im Rettungsdienst angekündigt und einen entsprechenden Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht. Allerdings befürchtet Frank Flake, dass sich an den Kompetenzen der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst zunächst nichts ändern wird. Er fordert die Trägerkommunen auf, den Notfallsanitätern die Kompetenzen zuzusprechen, die sie nach ihrer Ausbildung auch haben sollten. „Wir können uns das in Zukunft schlichtweg nicht mehr leisten.“
Mehr Informationen zu diesem Thema werden heute um 21:45 Uhr im Ersten bei Report Mainz ausgestrahlt.
Quellen: tagesschau
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