Die EU-Kommission hat eine bedeutende Entscheidung getroffen: Der US-Technologiekonzern Meta muss innerhalb von fünf Werktagen den Zugang zu seinem Messengerdienst WhatsApp für andere Anbieter von Künstlicher Intelligenz (KI) freigeben. Andernfalls drohen dem Unternehmen erhebliche Geldstrafen.
Diese Anordnung ist Teil einer einstweiligen Maßnahme, die den Zugang zu den Schnittstellen für Drittanbieter wiederherstellen soll. Im Oktober des vergangenen Jahres hatte Meta diesen Zugang für externe Anbieter gesperrt, was als wettbewerbswidrig eingestuft wird.
Die Kommission äußert ernsthafte Bedenken, dass ein anhaltender Ausschluss von KI-Anbietern zu einem „ernsthaften und nicht wieder gutzumachenden Schaden“ im Wettbewerb um universelle KI-Assistenten führen könnte. Besonders betroffen wären kleinere Unternehmen und neue Marktteilnehmer, die dadurch in ihrer Wettbewerbsfähigkeit eingeschränkt würden.
WhatsApp wird von vielen als Plattform für private Chats genutzt, hat jedoch auch eine wesentliche Rolle für Unternehmen, die über den Dienst mit ihren Kunden kommunizieren. Verbraucher können über WhatsApp den Kundendienst erreichen oder Bestellungen in Online-Shops aufgeben, wobei oft KI-Chatbots zur Bearbeitung der Anfragen eingesetzt werden.
Zusätzlich hat die EU-Kommission eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob Meta mit den Einschränkungen gegen das Wettbewerbsrecht der EU verstößt. Laut Teresa Ribera, der Wettbewerbskommissarin, ist WhatsApp ein entscheidender Zugangspunkt für KI-Unternehmen, um Verbraucher in Europa zu erreichen. Mit dieser Entscheidung soll gewährleistet werden, dass die Bürger in Europa zwischen verschiedenen KI-Assistenten wählen können, die sie mit WhatsApp nutzen möchten.
Die Hintergründe sind entscheidend: Im Oktober 2025 sperrte Meta den Zugang zu den Schnittstellen für Drittanbieter, was dazu führte, dass Nutzern einzig die hauseigene KI-Lösung zur Verfügung stand. Auch wenn Meta im März 2026 den Zugang formal wiederherstellte, wurde eine Gebühr eingeführt, die von der EU-Kommission als faktische Fortsetzung der Zugangssperre interpretiert wird. Die aktuelle Entscheidung verpflichtet Meta, den Zugang unter den Bedingungen wiederherzustellen, die vor der Sperrung galten.
Bei Nichtbeachtung dieser Anordnung kann Meta mit Bußgeldern von bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres rechnen. Zudem hat die Kommission die Möglichkeit, tägliche Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes zu verhängen.
Ein Sprecher von Meta erklärte im Februar, dass es keinen Anlass für ein Eingreifen der EU gebe. Er wies darauf hin, dass viele KI-Optionen über verschiedenste Kanäle, wie App-Stores und Websites, zur Verfügung stünden, und kritisierte, dass die EU-Kommission fälschlicherweise annehme, WhatsApp sei ein wesentlicher Vertriebskanal für diese Chatbots. Meta plant, rechtliche Schritte gegen die Entscheidung einzuleiten.
Unabhängig von diesem Verfahren sieht sich Meta weiteren rechtlichen Herausforderungen seitens der EU gegenüber, die potenzielle Verstöße gegen europäische Digitalgesetze betreffen. Die EU-Kommission hat festgestellt, dass Facebook und Instagram nicht ausreichend Maßnahmen zum Schutz von Kindern ergreifen, was zu möglichen Strafen führen könnte, wenn das Mindestalter von 13 Jahren nicht durchgesetzt wird.
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Quellen: tagesschau, WhatsApp muss andere KI-Anbieter zulassen, WhatsApp muss laut EU-Kommission andere KI-Anbieter zulassen | Politik