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Neue EU-Regeln zur Gentechnik: Änderungen in der Lebensmittelkennzeichnung

Die EU lockert die Vorschriften für gentechnisch veränderte Lebensmittel, sodass bestimmte Produkte künftig ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden dürfen. Kritiker befürchten negative Auswirkungen auf Verbraucherwahl und die Landwirtschaft.

Neue EU-Regeln zur Gentechnik: Änderungen in der Lebensmittelkennzeichnung
Softeis via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Neuregelung der Kennzeichnung von Gentechnik-Lebensmitteln in der EU

In der Europäischen Union gelten bisher strenge Vorgaben für gentechnisch veränderte Lebensmittel. Eine neue Entscheidung des Europäischen Parlaments hat diese Regelungen jedoch gelockert. Ab sofort dürfen bestimmte Produkte, die durch moderne Gentechnikverfahren hergestellt werden, ohne spezielle Kennzeichnung verkauft werden. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte dafür, dass solche Lebensmittel von den bisher strengen Anforderungen der EU ausgenommen werden können.

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Die Änderungen gestatten den Verkauf dieser Lebensmittel in Supermärkten ohne spezifische Kennzeichnung. Dennoch sind die Produkte verpflichtet, die gleichen Sicherheitsstandards zu erfüllen wie konventionell gezüchtete Lebensmittel, die durch traditionelle Methoden wie Kreuzung und Selektion hergestellt wurden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nicht ohne vorherige Prüfung auf den Markt gelangen können. Die neuen Vorschriften sollen voraussichtlich ab Mitte 2028 in Kraft treten.

Reaktionen: Befürworter versus Kritiker

Befürworter der Regelung erwarten eine Steigerung der Erträge sowie eine verbesserte Resilienz der Pflanzen angesichts des Klimawandels. Auch ein Anstieg der Nährstoffgehalte wird erhofft. Außerhalb der EU sind bereits gentechnisch veränderte Sorten wie wasserarme Mais-, Weizen- und Reissorten erhältlich, ebenso wie spezielle Bananen und Pilze, die nicht braun werden. Wissenschaftler erhoffen sich durch die gelockerten Vorschriften zudem eine Vereinfachung der Forschung.

Unterteilung in Kategorien von Gentechnik-Lebensmitteln

Die neuen Vorschriften differenzieren zwischen zwei Kategorien gentechnisch veränderter Lebensmittel. Kategorie NGT1 umfasst Produkte mit geringfügigen genetischen Veränderungen, die ohne spezielle Prüfungen oder Kennzeichnungen in den Handel gelangen dürfen, einschließlich Futtermittel. Für diese Pflanzen sind Risikoprüfungen und Kontrollen ihrer Nachkommen im Feld nicht erforderlich.

Im Gegensatz dazu bleiben Produkte der Kategorie NGT2, die größere genetische Eingriffe aufweisen, strengen Auflagen unterworfen. Dazu zählen Pflanzen, die Gene von Bakterien enthalten oder insektengiftige Eigenschaften besitzen. Diese Regelungen gelten sowohl für Pflanzen, die in der EU produziert werden, als auch für importierte Varianten. Saatgut muss weiterhin gekennzeichnet werden, und im Bio-Anbau sind gentechnisch veränderte Pflanzen verboten.

Patente auf gentechnisch verändertes Saatgut

Die neuen Vorschriften ermöglichen auch das Einreichen von Patenten auf gentechnisch verändertes Saatgut. Ursprünglich hatten die Abgeordneten ein Verbot solcher Patente gefordert, zogen jedoch diese Forderung im Zuge von Verhandlungen mit den EU-Staaten zurück. Die EU-Kommission wird beauftragt, einen Verhaltenskodex für Patente zu entwickeln, der in Zusammenarbeit mit verschiedenen Interessengruppen erarbeitet wird. Dieser Kodex soll unter anderem festlegen, wie Patente unter fairen Bedingungen lizenziert werden und wie Konflikte zwischen Züchtern und Landwirten gelöst werden können.

Politische Stimmen zur neuen Regelung

Die SPD-Politikerin Maria Noichl äußerte vor der Abstimmung ihre Bedenken und kritisierte, dass die Lockerung der Kennzeichnung sowie die Ausweitung der Patente die Marktmacht großer Unternehmen stärken und kleinere Betriebe im Pflanzenzüchtungssektor benachteiligen könnte. Sie warnte, dass die Möglichkeit, natürliche Pflanzenmerkmale zu patentieren, die jahrtausendelange Evolution und Züchtungsarbeit gefährden könnte.

Bundesumweltminister Carsten Schneider, ebenfalls von der SPD, nannte die Einigung auf EU-Ebene einen schwerwiegenden Fehler. Deutschland hatte sich bei der Abstimmung im Rat enthalten, was jedoch nicht zur Verhinderung der Mehrheit führte. Mit dem aktuellen Beschluss steht der Umsetzung der Änderungen nun nichts mehr im Weg.

Stimmen zu den neuen Regelungen

Der grüne Europa-Abgeordnete Martin Häusling äußerte starke Kritik an den Änderungen und bezeichnete sie als grundlegenden Wandel im europäischen Gentechnikrecht. Er befürchtet, dass das Vorsorgeprinzip geschwächt wird und die Transparenz sowie die Biodiversität gefährdet werden. Häusling warnte auch vor einer möglichen Monopolisierung von Saatgut und genetischen Ressourcen und betonte, dass die bestehenden Probleme in der Landwirtschaft durch diese neuen Regelungen nicht gelöst werden können.

Die zuständige Europa-Abgeordnete Jessica Polfjärd von der schwedischen Konservativen Partei hingegen bezeichnete die Einigung als Durchbruch. Sie argumentierte, dass die Änderungen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Landwirte stärken und die Forschung in Europa vorantreiben würden. Ihrer Meinung nach sind diese Regelungen entscheidend für die Verbesserung der Ernährungssicherheit in Europa.


Quellen: n-tv, Der Spiegel

Bildquelle: Softeis via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

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