Ausblick / Was als Nächstes zu erwarten ist: Die rechtliche Lage für Versicherte, die in Rückstand mit ihren Krankenkassenbeiträgen sind, könnte sich grundlegend ändern. Das bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass Krankenkassen nicht befugt sind, die elektronische Gesundheitskarte zu sperren, auch wenn Zahlungen ausstehen.
Aktueller Stand: Diese Entscheidung stellt eine weit verbreitete Praxis in der Branche in Frage. Das Gericht argumentierte, dass es keine gesetzliche Grundlage für eine Sperrung oder den Entzug der Gesundheitskarte gibt, selbst wenn der Anspruch auf Leistungen durch ausbleibende Zahlungen ruht.
Hintergrund: Mit dieser Entscheidung hat das Gericht ein vorheriges Urteil des Sozialgerichts Augsburg aufgehoben. Laut den neuen Vorgaben ruht der Anspruch auf Leistungen, wenn Versicherte trotz Mahnung über einen Zeitraum von zwei Monaten hinweg ihre Beiträge nicht gezahlt haben. Dennoch bleibt der Zugang zu bestimmten medizinischen Leistungen gewährleistet, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen oder Behandlungen bei akuten Erkrankungen, Schmerzen sowie während der Schwangerschaft.
Risiken: Die bisher gängige Praxis, den sogenannten „Ruhe-Status“ auf der Gesundheitskarte zu vermerken, ist technisch nicht umsetzbar. Daher haben einige Krankenkassen begonnen, die Gesundheitskarte zu sperren und stattdessen Berechtigungsscheine auszustellen. Diese Scheine sind jedoch nicht für die Abrechnung von Arztleistungen geeignet, sondern lediglich für Heilmittel oder Haushaltshilfen. Das Landessozialgericht hat dieser Vorgehensweise nun eine klare Absage erteilt und bekräftigt, dass jeder Versicherte Anspruch auf die Ausstellung einer Gesundheitskarte hat.
Diese gerichtliche Entscheidung hat langfristige Auswirkungen auf Millionen von Versicherten, die in ähnlichen Situationen sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Beitragsrückständen in der gesetzlichen Krankenversicherung werden durch dieses Urteil neu definiert und könnten die Strategien der Krankenkassen zur Handhabung solcher Fälle grundlegend beeinflussen.
Quellen: BR, Zahlungsverzug: Kassen dürfen Gesundheitskarte nicht sperren, Millionen Versicherte betroffen: Krankenkassen sperren Gesundheitskarte