Am 2. Juli 2026 hat die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Friedrich Merz beschlossen, dass Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Tag ihrer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen. Diese Maßnahme soll dem hohen Krankenstand entgegenwirken, hat jedoch bei den Hausärzten für erhebliche Besorgnis gesorgt.
Reaktionen der Hausärzte
Die Entscheidung, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen und eine verpflichtende Vorlage der Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag einzuführen, wurde von den Hausärzten scharf kritisiert. Markus Blumenthal-Beier, der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, bezeichnete die neuen Regelungen als „absolut katastrophal“. Er äußerte sich besorgt über die damit verbundene Bürokratie, die auf die Praxen zukommen werde: „Auf unsere Praxen kommt damit eine riesige Bürokratiewelle zu, die kaum zu bewältigen sein wird.“
Kritik an der Koalition
Blumenthal-Beier warf der Koalition vor, mit ihren „vollkommen faktenfreien Beschlüssen“ nicht nur unglaubwürdig zu sein, sondern auch die „komplette Überlastung unserer Praxen“ billigend in Kauf zu nehmen. Er verwies auf Statistiken, die belegen, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu einem Anstieg der Krankschreibungen geführt habe. Vielmehr handle es sich um einen statistischen Effekt, der durch die elektronische Erfassung von Krankschreibungen entstanden sei. Dies zeigt den Reformbedarf bei Beamtenpensionen, der ebenfalls auf eine Überprüfung der Berechnungsmethoden hinweist.
Folgen für die Patienten
Die Einführung der Krankschreibungspflicht ab dem ersten Krankheitstag wird voraussichtlich dazu führen, dass Millionen von Menschen in die Arztpraxen kommen müssen, nur um sich eine Krankschreibung abzuholen. Blumenthal-Beier warnte: „Die Folgen werden längere Wartezeiten für die Patientinnen und Patienten sein, die wirklich unsere medizinische Hilfe brauchen.“ Diese Entwicklung könnte die ohnehin angespannte Situation in den Praxen weiter verschärfen.
Aktueller Stand der Regelung
Der Koalitionsausschuss hat die verpflichtende Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung beschlossen. Bisher war eine ärztliche Bescheinigung erst ab dem vierten Tag erforderlich. Zudem wird die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung abgeschafft. Kanzler Merz betonte jedoch, dass Betriebe in bestimmten Fällen von dieser Regelung abweichen können, etwa durch einzel- oder tarifvertragliche Vereinbarungen.
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Quellen: n-tv