Der Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah, der der AfD angehört, hat mit einem Haftbefehl zu kämpfen, der offenbar vom Amtsgericht Chemnitz erlassen wurde. Dieser rechtliche Schritt steht im Zusammenhang mit einem Konflikt, der sich zwischen ihm und dem Satiriker Jan Böhmermann entsponnen hat. Auslöser war eine Podcast-Episode von Böhmermann, in der er eine Zuschrift vorlas, in der behauptet wurde, Krah habe im Käfer-Zelt des Oktoberfests 200 Flaschen Champagner bestellt.
Das Gericht entschied letztlich zugunsten von Böhmermann und stellte klar, dass es sich in Wirklichkeit nur um „rund 50“ Flaschen handelte. Trotz dieser Niederlage weigert sich Krah, die ihm auferlegten Prozesskosten zu begleichen. Im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens musste Böhmermann zunächst etwa 5000 Euro eintreiben; derzeit sind noch weitere 296,26 Euro offen.
Bereits im Juli wurde von einer Gerichtsvollzieherin ein Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, zu dem Krah jedoch nicht erschien. Das Amtsgericht Chemnitz äußert sich nicht zu den Details des Falls, da es sich um ein nicht öffentliches Verfahren handelt. Sebastian Gorski, der Anwalt von Böhmermann, kritisierte, dass es inakzeptabel sei, wenn ein Bundestagsabgeordneter seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkomme.
Auf eine Nachfrage reagierte Krah überrascht auf die fortlaufenden Forderungen und ließ verlauten, sein Anwalt werde sich damit auseinandersetzen. Er bezeichnete Böhmermann als „Widerling“ und erklärte, dass er nur widerwillig zur Zahlung bereit sei. Zudem behauptete er, über den Termin mit der Gerichtsvollzieherin nicht informiert gewesen zu sein.
Der seit fast zwei Jahren andauernde Streit zwischen Krah und Böhmermann hat mittlerweile ernsthafte rechtliche Konsequenzen für den AfD-Politiker zur Folge. Die öffentliche Aufmerksamkeit auf diesen Fall könnte sich zudem auf die politische Landschaft auswirken, insbesondere auf die Wahrnehmung der AfD und ihrer Vertreter.
Quellen: n-tv, Berliner Morgenpost
Bildquelle: Marcus Popillius via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
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