In einem wegweisenden Urteil hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass Flugreisende mehrere Handgepäckstücke kostenlos mitführen dürfen, solange die Gesamtmaße der Gepäckstücke die festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Diese Entscheidung folgte auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Das Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für die Gepäckrichtlinien von Airlines haben. Bei der Flugbuchung wird häufig der Eindruck erweckt, dass die Tarife günstig sind. In Wirklichkeit können jedoch zusätzliche Gebühren für Handgepäck die Gesamtkosten erheblich in die Höhe treiben. Dank des Urteils des Oberlandesgerichts Hamm haben Passagiere nun die Möglichkeit, ohne Aufpreis mehr als ein Handgepäckstück in die Kabine zu bringen.
Die Klage richtete sich speziell gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling, die von verschiedenen Flughäfen in Deutschland, darunter Stuttgart, Hamburg und München, nach Spanien fliegt. Laut den Informationen auf Vuelings Webseite ist lediglich ein Handgepäckstück kostenfrei erlaubt, das unter den Vordersitz passen muss und maximal die Maße 40x30x20 cm aufweisen darf. Für größere Handgepäckstücke müssen Passagiere zusätzliche Gebühren zahlen, selbst wenn sie nur eine zweite kleine Tasche mit sich führen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband sah in dieser Regelung eine unzulässige Diskriminierung. Die Verbraucherschützer argumentierten, dass es irrelevant sein sollte, wie viele Handgepäckstücke mitgebracht werden, solange die Gesamtmaße den Vorgaben entsprechen.
Dem Antrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands wurde stattgegeben. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass Vueling die bisherigen Handgepäckbestimmungen nicht mehr anwenden darf. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es keinen nachvollziehbaren Grund gibt, der Passagieren verbieten sollte, mehrere Taschen kostenlos mit an Bord zu nehmen, solange diese gemeinsam unter den Vordersitz passen. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen, jedoch hat Vueling die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen. Die Erfolgsaussichten in solchen Fällen sind in der Regel eher gering.
Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Urteil keine Auswirkungen auf die Gebühren für zusätzliches oder übergroßes Gepäck am Check-in-Schalter hat. Hier hatte der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2014 entschieden, dass Airlines für Übergepäck Gebühren erheben dürfen, da ihnen dadurch zusätzliche Kosten, etwa für das Einladen des Gepäcks, entstehen.
Hintergrund des aktuellen Urteils ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014, die Handgepäck als essenziellen Bestandteil der Beförderung von Fluggästen definiert. Fluggesellschaften dürfen demnach keine gesonderten Gebühren für Handgepäck erheben, solange Gewicht und Abmessungen angemessenen Anforderungen entsprechen.
Das Urteil könnte zudem Auswirkungen auf die strengen Handgepäckkontrollen anderer Fluggesellschaften wie Ryanair haben, da die Regelungen zur Handgepäckmitnahme nun klarer definiert sind.
Quellen: tagesschau, urteile.news
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