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Informationsveranstaltung zu Vorsorgevollmachten und Verfügungen in Dresden

Die Betreuungsbehörde Dresden informiert am 20. August 2026 über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Die Veranstaltung bietet Informationen zur Erstellung dieser Dokumente und beantwortet Fragen. Eine Anmeldung ist erforderlich, da die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Informationsveranstaltung zu Vorsorgevollmachten und Verfügungen in Dresden
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Die Betreuungsbehörde des Sozialamts in Dresden lädt am Donnerstag, dem 20. August 2026, um 17 Uhr zu einer Informationsveranstaltung über Vorsorgevollmachten sowie Betreuungs- und Patientenverfügungen ein. Die Veranstaltung findet im Sozialamt, Glashütter Straße 51, 01309 Dresden, statt. Fachleute werden über die Funktionen, Inhalte, Formate und die rechtliche Gültigkeit dieser Dokumente informieren und stehen für Fragen zur Verfügung. Mit den vermittelten Informationen können die Teilnehmenden eigene Vollmachten und Verfügungen erstellen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen.

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Eine Anmeldung ist erforderlich, da die Teilnehmerzahl auf maximal 50 Personen begrenzt ist. Interessierte können sich telefonisch unter 0351-4889471 anmelden. Die Veranstaltung ist gut mit den Straßenbahnlinien 4 und 12 sowie den Buslinien 61, 63 und 64 zu erreichen (Haltestelle Pohlandplatz oder Bergmannstraße). Der Zugang zum Veranstaltungsort ist barrierefrei. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, besteht die Möglichkeit, sich für einen der späteren Termine anzumelden.

Weitere Veranstaltungen sind für das Jahr 2026 geplant und finden an folgenden Terminen statt: 29. September (18.30 Uhr), 5. November (17 Uhr) und 8. Dezember (18.30 Uhr).

Für diejenigen, die nicht persönlich teilnehmen können, wird ein digitales Angebot bereitgestellt. Unter www.dresden.de/vorsorgevollmacht können Interessierte online an den Veranstaltungen teilnehmen, ohne sich vorher anmelden zu müssen. Über eine Chatfunktion können Fragen an die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde gerichtet werden.

Ein schwerer Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann jeden treffen und führt oft zu der Frage, wer in solchen Fällen Entscheidungen treffen kann. Familienangehörige wie Eltern, Kinder oder Partner können nicht automatisch alle notwendigen Angelegenheiten regeln. Die Bestellung eines Betreuers durch das Gericht kann Zeit in Anspruch nehmen, während in der Zwischenzeit wichtige Entscheidungen getroffen werden müssen. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen bieten in solchen Situationen Unterstützung. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson rechtsverbindliche Entscheidungen treffen. Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass der Wille des Betroffenen respektiert wird. Die Betreuungsbehörde wird in der Veranstaltung am 20. August 2026 detaillierte Informationen zu diesen Dokumenten bereitstellen und Fragen beantworten.

Um eine öffentliche Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu erhalten, können Bürgerinnen und Bürger während der regulären Sprechzeiten in der Betreuungsbehörde vorsprechen oder im Voraus einen Termin telefonisch vereinbaren. Die Sprechzeiten sind Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.


Quellen: dresden, Chiemgau24

Bildquelle: Depositphotos

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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