Die neue EU-Verpackungsverordnung: Herausforderungen im Fokus
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR am 12. August 2023 wird ein Ziel verfolgt, das sowohl den Verpackungsmüll reduzieren als auch die Verantwortung der Hersteller stärken soll. Dennoch empfinden viele Akteure, insbesondere der Bundesverband Onlinehandel (BVOH), die Regelung als bürokratische Hürde.
Problematik für grenzüberschreitende Onlinehändler
Onlinehändler, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, stehen vor der Herausforderung, in jedem Land einen eigenen EPR-Bevollmächtigten zu benennen. Dies kann im Extremszenario dazu führen, dass für alle 27 EU-Märkte 27 unterschiedliche Bevollmächtigte und damit ein erheblicher Verwaltungsaufwand notwendig wird.
Auswirkungen auf kleine Unternehmen
Während große Unternehmen wie Amazon oder Temu in der Lage sind, diese zusätzlichen Fixkosten zu absorbieren, könnte dies für kleinere, mittelständische Händler, die nur sporadisch in Länder wie Spanien, Belgien oder Österreich verkaufen, ernsthafte Rentabilitätsprobleme verursachen. Diese Situation widerspricht den ursprünglichen Zielen des europäischen Binnenmarktes, der eigentlich den Handel erleichtern sollte.
Gefahr von Marktrückzug und Verlust der Vielfalt
Die möglichen Folgen sind besorgniserregend: Kleine Händler könnten gezwungen sein, sich aus den EU-Märkten zurückzuziehen, während größere Konzerne leichter mit den zusätzlichen Kosten umgehen können. Dies könnte zu einer eingeschränkten Auswahl für Verbraucher führen und die Marktchancen für den europäischen Mittelstand gefährden.
EU-Kommission reagiert: Forderungen des BVOH
Die EU-Kommission hat das Problem erkannt und einen Vorschlag zur Aussetzung der Regelungen für Unternehmen innerhalb der EU vorgelegt. Bisher fehlt jedoch eine politische Einigung, da einige Mitgliedstaaten gegen eine solche Aussetzung sind. Der BVOH fordert unter anderem die sofortige Aussetzung der Verpflichtung zur Benennung nationaler Bevollmächtigter sowie die Einführung eines echten EU-EPR-One-Stop-Shops, ähnlich dem Modell der Umsatzsteuer-OSS.
Streben nach einem einheitlichen Binnenmarkt
Ein effektiver Binnenmarkt sollte auch administrativ als einheitlicher Markt funktionieren. Die derzeitigen Bestimmungen stehen diesem Ziel entgegen und bedürfen dringend einer Überprüfung und Anpassung.
Quellen: bvoh, Merkur
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