Die Stadtverwaltung von Dresden hat die Abfallgebühren neu kalkuliert, wobei eine Erhöhung um durchschnittlich 4,3 Prozent ab Januar 2027 vorgesehen ist. Diese Anpassung erfolgt im Rahmen des turnusmäßigen Überprüfungszyklus, der alle drei Jahre stattfindet. Die neuen Gebühren werden bis Ende 2028 gültig sein.
Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen betont die Verantwortung der Stadt für eine zuverlässige und umweltgerechte Abfallentsorgung. Die moderate Anpassung der Gebühren sei notwendig, um die Qualität der Entsorgung aufrechtzuerhalten und die Benutzerfreundlichkeit zu gewährleisten. Jähnigen hebt hervor, dass die Abfallwirtschaft in einem angemessenen Verhältnis zu den Kosten steht und die Belastung für die Bürger möglichst gering gehalten werden soll.
Die Berechnung der Gebühren basiert auf den geplanten Abfallmengen sowie den abfallwirtschaftlichen Leistungen und einer Prognose der Kostenentwicklung für die Jahre 2027 und 2028.
Blaue Tonne bleibt gebührenfrei, Nebenablagerungen kostenpflichtig
Die Sammlung von Altpapier über die Blaue Tonne bleibt weiterhin gebührenfrei. Allerdings wird der sorglose Umgang mit Altpapier, das neben der Tonne abgelegt wird, künftig kostenpflichtig. Diese Praxis führt zu erhöhtem Aufwand für das Abfuhrpersonal und damit zu höheren Sammelkosten. Wenn Pappen und Kartonagen neben der Blauen Tonne stehen, werden diese bei der Leerung mitgenommen und als gebührenpflichtige Nebenablagerung registriert. Die Kosten für diese Ablagerungen belaufen sich auf 26,34 Euro pro angefangene 240-Liter-Einheit. Diese Regelung gilt bereits für Rest- und Bioabfälle.
Zusätzlich werden Transportweggebühren für die Blaue Tonne eingeführt. Grundstückseigentümer, deren Standplatz mehr als 15 Meter vom Entsorgungsfahrzeug entfernt ist, können einen Vollservice in Anspruch nehmen, wobei die Gebühr nach der Entfernung berechnet wird. Alternativ können die Eigentümer die Behälter selbst bereitstellen oder diese Dienstleistung an andere Unternehmen vergeben.
Umsatzsteuer auf bestimmte Leistungen
Ab dem kommenden Jahr unterliegen einige Abfallentsorgungsleistungen der Umsatzsteuerpflicht gemäß § 2b Umsatzsteuergesetz. Dies betrifft unter anderem die Transportweggebühren sowie die Gebühren für die Abholung von Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräten. Die Gebühr für die Abholung von Sperrmüll oder Elektro-Altgeräten beträgt 26,18 Euro, während die Expressvariante 78,54 Euro kostet. Die Umsatzsteuer wird separat auf dem Gebührenbescheid ausgewiesen.
Gebührenfreie Angebote bleiben bestehen
Die Bürger von Dresden können auch weiterhin gebührenfreie Angebote zur Abfallentsorgung nutzen. Dazu zählt die halbjährliche Abgabe von bis zu vier Kubikmetern Sperrmüll oder Elektro-Altgeräten an den Wertstoffhöfen. Auch die mobilen Sammlungen für Schadstoffe und Weihnachtsbäume bleiben gebührenfrei.
Die Entscheidung des Stadtrates zur neuen Gebührenordnung ist für den 29. Oktober 2026 vorgesehen. Vor der endgültigen Beschlussfassung müssen die zuständigen Ausschüsse für Umwelt und Kommunalwirtschaft sowie Finanzen und Liegenschaften ihre Zustimmung zur vorgelegten Kalkulation geben.
Weitere Informationen zur Abfallvermeidung, -trennung und -entsorgung sind auf der städtischen Webseite verfügbar. Bei Fragen steht das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft über das Abfall-Info-Telefon oder per E-Mail zur Verfügung.
Quellen: dresden, tagesschau, Berliner Zeitung
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