Am 21. August 2026 beginnt für etwa 65.000 Schülerinnen und Schüler in Dresden an 148 Schulen das neue Schuljahr. Dies bringt zahlreiche Ausgaben mit sich, darunter Kosten für Schreibwaren, Sportartikel, Bildungstickets und Klassenfahrten. Familien mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, auf das Bildungs- und Teilhabepaket zurückzugreifen.
Dr. Kristin Klaudia Kaufmann, Beigeordnete für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Wohnen, betont, dass der Schulstart für Kinder ein Anlass zur Freude sein sollte und nicht zu einer finanziellen Belastung für die Familien werden darf. Das Bildungspaket soll sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen am Schulalltag und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Sie ermutigt berechtigte Familien, die verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten zu nutzen.
195 Euro für Schulmaterialien
Für den persönlichen Schulbedarf, einschließlich Schultasche, Sportsachen, Hefte, Papier und Stifte, steht eine jährliche Pauschale von 195 Euro zur Verfügung. Diese setzt sich aus 130 Euro zu Beginn des Schuljahres und 65 Euro für das zweite Halbjahr zusammen. Familien, die Grundsicherung, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen beziehen, erhalten diese Pauschale in der Regel automatisch. Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, müssen einen Antrag stellen. Belege für die Anschaffungen sind nicht erforderlich.
Zusätzliche Unterstützung für Bildung und Freizeit
Das Bildungspaket umfasst insgesamt sechs verschiedene Leistungen:
- Schulbedarf: 195 Euro jährlich für persönliche Schulausstattung.
- Mittagessen: Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen in Schule, Hort und Kita werden vollständig übernommen, ohne Eigenanteil.
- Ausflüge und Klassenfahrten: Die Kosten für eintägige Ausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten werden übernommen, jedoch sind individuelle Ausgaben wie Taschengeld oder Kosten für spezielle Ausrüstungen ausgeschlossen.
- Schülerbeförderung: Die Kosten für die notwendige Beförderung zur Schule werden bezuschusst, insbesondere durch das Bildungsticket. Bei Nutzung des Fahrrads oder zu Fuß gibt es keinen Zuschuss.
- Nachhilfe: Notwendige außerschulische Lernförderung kann finanziert werden, sofern die Schule den Bedarf bestätigt.
- Freizeitaktivitäten: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können monatlich 15 Euro (bis zu 180 Euro jährlich) für Sportvereine, Musikunterricht oder andere Freizeit- und Kulturangebote erhalten.
Anspruchsberechtigte
Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket haben Kinder und Jugendliche aus Familien, die Grundsicherung, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen. Für Familien mit Grundsicherung ist das Jobcenter zuständig, während das Sozialamt für alle anderen Familien zuständig ist. Familien, die bereits Grundsicherung, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, müssen das Bildungspaket nicht separat beantragen, da die Leistungen bereits mit dem Antrag auf die Hauptleistung erfasst sind. Lediglich für Nachhilfe ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, müssen ebenfalls einen separaten Antrag stellen. Die Antragstellung kann online schnell und unkompliziert erfolgen. Auch Familien, die derzeit keine der genannten Sozialleistungen beziehen, sollten prüfen, ob ein Anspruch besteht, insbesondere wenn das Einkommen nicht ausreicht, um notwendige Kosten wie Klassenfahrten zu decken.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen steht die Webseite zur Verfügung: www.dresden.de/bildungspaket.
Quellen: dresden, MDR, n-tv
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