Ein Schreiben mit weitreichenden Konsequenzen für viele Rentner stellt eine dringende Aufforderung dar. Rund 500.000 Rentner müssen bis zum 25. September ihre Lebensbescheinigung vorlegen, um einen Stopp der Rentenzahlungen zu vermeiden.
Bereits seit Mitte Juni erhalten zahlreiche Rentner ein offizielles Schreiben, das in Verbindung mit der jährlichen Mitteilung zur Rentenanpassung versendet wird. Dieses Dokument, das als Lebensnachweis 2026 bezeichnet wird, spielt eine entscheidende Rolle für die betroffenen Personen. Ein Ignorieren dieses Schreibens könnte gravierende Folgen für die Rentenzahlungen haben.
Betroffene Rentnergruppen
Die Lebensbescheinigung richtet sich vor allem an Rentner, die im Ausland leben und eine Rente aus Deutschland beziehen. Die Abwicklung erfolgt über den Rentenservice der Deutschen Post AG. Rentner, die in Ländern wohnen, in denen ein Datenabgleich über Sterbedaten mit Deutschland besteht, sind von dieser Pflicht ausgenommen und erhalten keine Unterlagen zur Lebensbescheinigung.
Die Deutsche Rentenversicherung hat deutlich gemacht, dass Rentner, die in Deutschland leben, keine Lebensbescheinigungen einreichen müssen. Entgegen verbreiteter Falschinformationen in sozialen Medien gilt dies nicht für Rentner, die ein ausländisches Bankkonto für die Rentenzahlung nutzen; diese müssen die Bescheinigung ausfüllen, amtlich bestätigen lassen und das Original zurücksenden. Alternativ kann der Nachweis auch digital über einen QR-Code auf dem Schreiben erbracht werden.
Einreichungsprozess der Bescheinigung
Für den Fall, dass das Formular verloren geht, besteht die Möglichkeit, die Bescheinigung nachträglich herunterzuladen. Die Deutsche Rentenversicherung verfolgt das Ziel, Zahlungen nicht über den Tod hinaus vorzunehmen. Daher ist es wichtig, dass die Empfänger die auf der Bescheinigung angegebenen Daten überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Eine amtliche Bestätigung ist erforderlich, die bei verschiedenen offiziellen Stellen im Ausland, wie Behörden, Banken oder Notariaten, eingeholt werden kann.
Die vollständig ausgefüllte Bescheinigung sowie die amtliche Bestätigung müssen in einem Rückumschlag zurückgesendet werden. Die Frist für die Einreichung wurde auf den 25. September 2026 verlängert, nachdem die ursprüngliche Frist Ende Juli 2026 enden sollte.
Besonderheiten bei mehreren Rentenbezügen
Rentner, die sowohl eine Altersrente als auch eine Hinterbliebenenrente beziehen, müssen möglicherweise mehrere Lebensbescheinigungen ausfüllen, da unterschiedliche Postabrechnungsnummern oder Rentennummern vorliegen können.
Digitale Möglichkeiten zur Erbringung des Lebensnachweises
Die Frist für den Lebensnachweis 2026 wurde bis zum 25. September 2026 verlängert. Fehlt bis zu diesem Datum der Nachweis, kann die Rentenzahlung ab Ende November eingestellt werden. Die Vorlage der Bescheinigung ermöglicht eine Wiederaktivierung der Zahlungen. Bei mehreren Monaten ohne Nachweis erfolgt jedoch die endgültige Einstellung der Rentenzahlung. Es ist zu beachten, dass die Übermittlung der Dokumente per E-Mail oder Fax nicht zulässig ist. Der Lebensnachweis kann jedoch digital erbracht werden, indem der QR-Code auf dem Schreiben mit einem Smartphone abfotografiert wird.
Automatisierte Verfahren zur Lebensbescheinigung
Die Deutsche Rentenversicherung hat festgestellt, dass immer mehr Rentner, die im Ausland leben, keine Lebensbescheinigung mehr einreichen müssen. Dies ist ermöglicht, da mit einigen Ländern ein automatischer Austausch von Sterbedaten besteht. Dazu zählen unter anderem Belgien, Dänemark, Italien und die Schweiz. Von den rund 1,7 Millionen Renten, die ins Ausland gezahlt werden, wird bei etwa 1,2 Millionen der Lebensnachweis bereits automatisch über einen Datenabgleich erbracht, sodass etwa 500.000 Rentner den Nachweis selbst erbringen müssen.
Die betroffenen Rentner werden aktiv angeschrieben. Wer die Lebensbescheinigung zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung erhält, sollte das Schreiben ernst nehmen. In besonderen Fällen können weiterhin Lebensbescheinigungen angefordert werden, insbesondere bei hochbetagten Rentenberechtigten ab dem 95. Lebensjahr.
Quellen: chip, express
Bildquelle: SHVETS production auf Pexels
Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.