Im September 2025 wurden auf der Laubestraße in Striesen gegenläufige Einbahnstraßen eingerichtet, um den motorisierten Verkehr auf der Fahrradstraße zu verringern. Gegen diese Maßnahme wurden mehrere Widersprüche eingelegt, die vom zuständigen Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) bearbeitet wurden. Am Montag, dem 7. September 2026, informierte das Landesamt die Stadt Dresden über das Ergebnis: Die Verkehrsregelung der Landeshauptstadt wird bestätigt, und die Widersprüche werden als unbegründet zurückgewiesen.
Das LASuV ist der Auffassung, dass die Einführung der gegenläufigen Einbahnstraßenregelung geeignet ist, die Anzahl der Kraftfahrzeuge auf der Fahrradstraße zu reduzieren und deren Nutzung zu verbessern. Durch die Einbahnstraßenregelung besteht keine direkte Verbindung zwischen der Bergmannstraße und der Geisingstraße auf der Laubestraße/Prossener Straße. Dies bedeutet, dass der Kfz-Verkehr nicht die Möglichkeit hat, die Fahrradstraße vollständig zu durchfahren, was effektiv zur Verringerung der Fahrzeugbelegung im Bereich der Laubestraße beiträgt.
Die Verkehrsregelung bleibt somit bestehen, während die Stadtverwaltung nun die benachbarte Mansfelder Straße hinsichtlich einer möglichen Verkehrsberuhigung prüft.
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Quellen: dresden, taz
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