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Deutschland schließt sich globalem Hochseeschutzabkommen an: Ein Schritt für unsere Meere.

Deutschland ist dem UN-Hochseeschutzabkommen beigetreten, um zwei Drittel der Meeresfläche zu schützen. Bundesumweltminister Carsten Schneider sieht darin einen bedeutenden Schritt zur Erhaltung mariner Biodiversität und zur Bekämpfung globaler Umweltprobleme.

Deutschland schließt sich globalem Hochseeschutzabkommen an: Ein Schritt für unsere Meere.
Francesco Ungaro auf Pexels

Die Ozeane stehen vor gravierenden Herausforderungen: Plastikmüll, Überfischung und die Folgen des Klimawandels belasten ihre Ökosysteme. Um diesen drängenden Problemen zu begegnen, hat Deutschland nun offiziell dem UN-Hochseeschutzabkommen beigetreten, dessen Ziel es ist, zwei Drittel der globalen Meeresflächen zu schützen.

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Ratifizierung des Hochseeschutzabkommens

Zu Beginn dieses Jahres trat das Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen in Kraft. Es legt den rechtlichen Rahmen für den Schutz internationaler Gewässer auf hoher See fest. Mit der Übergabe der Ratifizierungsurkunde an die Vereinten Nationen durch Bundesumweltminister Carsten Schneider ist Deutschland nun Teil dieses bedeutenden Abkommens.

Schneider bezeichnete das Abkommen als einen der größten Erfolge in der internationalen Umweltpolitik der letzten Jahre. Besonders betonte er die Möglichkeit, auch in Zeiten von Konflikten und Spannungen internationale Zusammenarbeit zu fördern. Diese positive Entwicklung wurde während der UN-Vollversammlung in New York gewürdigt.

Umfang und Bestimmungen des Abkommens

Das UN-Hochseeschutzabkommen trägt den offiziellen Titel „Agreement on Marine Biological Diversity of Areas beyond National Jurisdiction“ (BBNJ-Agreement). Es betrifft maritime Gebiete, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer, also mehr als zwölf Seemeilen und außerhalb der Wirtschaftszone bis zu 200 Seemeilen liegen. Dies entspricht etwa zwei Dritteln der gesamten Meeresfläche.

Schneider wies darauf hin, dass gesunde Ozeane unerlässlich sind, um den Menschen mit Sauerstoff und Nahrung zu versorgen. Der gegenwärtige Zustand der Meere ist jedoch alarmierend, da sie durch Plastikmüll, Überfischung, chemische Verschmutzungen und den Klimawandel stark gefährdet sind. Daher ist es entscheidend, Rückzugsräume zu schaffen, in denen sich die Natur regenerieren kann. Erfahrungen zeigen, dass die marine Biodiversität sich erholt, wenn bestimmte Meeresflächen unter Schutz gestellt werden.

Verbindlichkeit der Regelungen für Deutschland

Das UN-Abkommen sowie das im Frühjahr vom Bundestag ratifizierte Hochseeschutzgesetz werden 30 Tage nach dem Beitritt, also am 21. Oktober, für alle deutschen Akteure verbindlich. Dies umfasst Organisationen, Einzelpersonen, Schiffe unter deutscher Flagge und deutsche Hochseeforscher, die sich an die Bestimmungen des Abkommens halten müssen.

Zu den Anforderungen gehören beispielsweise die Schaffung von Meeresschutzgebieten und verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen für menschliche Aktivitäten in den betroffenen Gewässern. Außerdem wird der Umgang mit Proben mariner Arten innerhalb des Abkommens geregelt. Unterstützung für ärmere Länder im globalen Süden ist ebenfalls vorgesehen, um deren Bemühungen zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der Biodiversität zu fördern.

Ausblick auf zukünftige Konferenzen

Die erste Vertragsstaatenkonferenz des Hochseeschutzabkommens, bekannt als Ozean-COP, ist für Januar 2027 in New York geplant. Die konkrete Ausweisung von Meeresschutzgebieten wird voraussichtlich in späteren Konferenzen behandelt, was einen weiteren Fortschritt in der umfassenden Sicherung der Hochsee darstellt.


Quellen: tagesschau, Süddeutsche Zeitung

Bildquelle: Francesco Ungaro auf Pexels

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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