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Elon Musk verklagt Niedersachsen wegen umstrittener neonazistischer Äußerung

Elon Musk klagt gegen das Land Niedersachsen, nachdem die Landesmedienanstalt die Löschung eines Beitrags mit einer nationalsozialistischen Parole gefordert hat. Im Mittelpunkt steht ein umstrittener Post eines ehemaligen Professors, der rechtliche Konsequenzen befürchten muss. Das Verwaltungsger…

Elon Musk verklagt Niedersachsen wegen umstrittener neonazistischer Äußerung
U.S. Air Force / Trevor Cokley via Wikimedia Commons (Public domain)

Der Tech-Milliardär Elon Musk hat rechtliche Schritte gegen das Land Niedersachsen eingeleitet, und zwar über seine Onlineplattform X, die er im Jahr 2022 übernommen hat. Die X Internet Unlimited Company (XIUC), die das Netzwerk betreibt, stellt sich gegen die Anordnung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM), die Löschung eines Nutzerbeitrags zu verlangen, in dem eine nationalsozialistische Parole zu finden war. Über die Klage wird nun das Verwaltungsgericht in Hannover entscheiden.

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Im Zentrum des Verfahrens steht ein umstrittener Nutzerbeitrag, der die Aussage „Alles für Deutschland“ beinhaltete. Berichten zufolge wurde dieser Post von Stefan Homburg verfasst, einem ehemaligen Professor, der in der Vergangenheit durch das Streuen von Verschwörungstheorien in die Schlagzeilen geraten ist. Auch Homburg muss nun mit rechtlichen Konsequenzen aufgrund dieses Beitrags rechnen.

Homburg selbst bezeichnet die fragliche Parole als „Allerweltssatz“. In ähnlicher Weise hat auch Björn Höcke, der Fraktionschef der AfD in Thüringen, diese Losung genutzt, was ihm Geldstrafen einbrachte. Der Bundesgerichtshof bestätigte im August 2025 die Urteile gegen Höcke wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Auf Intervention der Niedersächsischen Landesmedienanstalt wurde XIUC aufgefordert, den Beitrag entweder für den deutschen Markt zu sperren oder ihn zu löschen. Das Verwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass der Beitrag gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages verstößt.

Im Gegenzug argumentiert XIUC, dass die spezifische Verwendung der Losung unter dem Aspekt der Meinungsfreiheit geschützt sein könnte und daher nicht unter Paragraf 86a des Strafgesetzbuches fällt. Zudem wird betont, dass die NLM sich nicht an das Unternehmen, sondern an den Nutzer Homburg hätte wenden müssen, um die Löschung des Beitrags zu verlangen.

Das Verwaltungsgericht Hannover wird am Mittwoch über diesen Fall verhandeln und eine Entscheidung treffen.


Quellen: Bild, oe24

Bildquelle: U.S. Air Force / Trevor Cokley via Wikimedia Commons (Public domain)

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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